Märstetten (Transkription Nr. 364)

Schulort Märstetten
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 273-274v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Märstetten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn und des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Märstetten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märstetten (Niedere Schule, reformiert)
23.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL IN MÄRSTETTEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Märstetten.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Märstetten.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Weinfelden.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Thurgäu.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Grubmüli ein 1/2 Vrtl: Stund, von Märstetten, 1. Kind.
Eva häusli, ein 1/2 Vrtl: Stund, von Ditto. von da 3. Kind.
Onggelberg ein Vietl: Stund von hier, von daher 4 Kind.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Ottenberg ein 1/4. Stund {von} Märstetten. Weinfelden 1. Stund, Amliken 1/2. Stund, Wigoldingen 1/2 Stund, Engwang 1/4 Stund, Wangerschweil ein 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bis jetzo nach nicht.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, nach den jezigen neüsten reglen, Schreiben und das wird von meisten Kindern Knaben u: Töchtern geübt, auch Rechnen u: Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr wird sie gehalten (ausgenommen Erndund Herbstzeit)

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Nür 1. Allgemeines ist eingeführt, des Felix Wasers Schulu: Hausbüchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Corent, Kanzley u: Fracktur.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3 Stund, u: NachMittag auch 3. St:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind, Nebst dem Seelsorger, bey ablegung einer Probe.

III.11.bWie heißt er?

Jacob Heer.

III.11.cWo ist er her?

Ein Märstetter.

III.11.dWie alt?

48. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

30. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auch zu Märstetten.
Güter Arbeit nebend der Schul.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

seine Güter zu arbeiten.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Winterzeit 50. bis 60. Kind.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

und Sommers-zeit. 30. bis 50. Kind. Beederley geschlechts.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Ja.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?

1999 fl. 54 xr.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

die vermöglichsten Hausväter Zahlen bis anhin vom Kind Wochentlich 3 xr. die armen Kind aber werden von obgemeltem Gut bezahlt.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Weilen alle jahr 7. Wochen (Zwüschen Ostern u: Pfingsten) Freyschul gehalten wird, so wird vom Schulgut 4 fl. u: vom Kirchengut 8 fl. bezahlt, auch vom Schulgut 11 fl. für Wartgelt das ganze Jahr gerechnet.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Stuben ist nicht baufällig Aber wohl klein.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn des Schulmeistrs. eignen Hause, weil die Gemeine kein Schulhaus hat.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

kein Kreüzer.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullehrer selbsten, weils sein eignes Haus sey.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Ein Füderlein Holz, aber der Lehrer muß auf sein kosten hollen laßen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeindwald.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Nichts

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Nichts, weder was schon gemeldt auf voriger Seithe.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
Alle Jahr im Frühlung wird ein Examen gehalten, von dem B: Pfarrer, Nebst den Vorgesezten u: Schulpfleger über gemeldte Bücher, wie auch im Schreiben, Lesen, und Auswendig Lehrnen, Wodann nach befinden der Lehre den Kindern ist jederzeit etwas ausgetheilt worden.

Unterschrift

Märstetten den 23ten. Februari. Anno: 1799. Hs: Jacob Heer Schulmstr.

Zitierempfehlung: